von Peter Erich Guggenbühler
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24. November 2020
13.06.2019 Als allgemein anerkannte Regel der Technik ist zum Zeitpunkt der Abnahme des Bauvorhabens im Jahre 2009 bekannt, dass vorbeugende Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn sonst eine Korrosion der Bewehrung in der Fahrbahndecke innerhalb der angestrebten Nutzungsdauer des Bauteils - von mindestens 50 Jahren - zu erwarten wäre. Damit muss gerechnet werden, wenn der Beton ausreichend feucht ist und entweder die Karbonatisierung die Stahloberfläche erreicht oder in der Umgebung des Stahles ein kritischer, korrosionsauslösender Chloridgehalt überschritten wird. In ungeschützten Außenbauteilen ist stets von einer ausreichenden Feuchtigkeit auszugehen. Für die Chlorid- Beanspruchung ist das Tausalz, das durch Fahrzeuge in Parkdecks eingeschleppt werden kann, hinreichend (Quelle: DAfStb- Heft 525, 2. überarbeitete Auflage 2010, Erläuterungen zu DIN 1045- 1, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Seite18, Prinzip bei der Sicherstellung der Dauerhaftigkeit der Stahlbetonbauteile; DAfStb- Richtlinie, Ausgabe Oktober 2001, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze, Seite 9 Ziffer 6.3 Vorbeugender Korrosionsschutz, insbesondere Ziffer 6.3.1 Kriterien; DAfStb- Heft 525, 2. überarbeitete Auflage 2010, Erläuterungen zu DIN 1045- 1, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Seite19, zu 6.2 Tabelle 3, Fußnote b)). Bei einer befahrenen, durch chloridhaltiges Wasser von oben beaufschlagten Bauteilfläche, können auch bei kleinen Rissbreiten erhebliche Korrosionserscheinungen infolge der tief in die Risse eindringenden Chloride sich zeigen. Zur Erreichung der Dauerhaftigkeit ist daher das Aufbringen einer rissüberbrückenden Beschichtung erforderlich (Quelle: DAfStb- Heft 525, 2. überarbeitete Auflage 2010, Erläuterungen zu DIN 1045- 1, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Seite114, Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit, zu Ziffer 11.2.1 (4) Leistungsfähigkeit der Rissbreitenberechnung). Sofern Fugen z.B. zwischen der Fahrbahndecke und der aufgehenden Wand vorhanden sind so sollen sie einen Schutz gegen chloridhaltiges Wasser aufweisen. Im Winter schleppen Fahrzeuge chloridhaltiges Wasser ein, das von diesen abtropft. Hier gilt es zur Vermeidung von Korrosionsschäden an der in der Betonplatte eingebauten Bewehrung genauso ein Eindringen von chloridhaltigem Wasser in die Fugen durch eine dauerhaft dichte Fugenverfüllung zu verhindern. Bereits in der Planungsphase sind abdichtende Maßnahmen zu berücksichtigen, die auf die zu erwartenden Änderungen der Fugenbreite abzustimmen sind. Hierbei ist zwischen Arbeitsfugen, Scheinfugen und Bewegungsfugen zu unterscheiden. Während Arbeits- und Scheinfugen mit elastischen Fugenfüllungen abgedichtet werden können, ist bei Bewegungsfugen in der Regel der Einbau von vorgefertigten Fugenprofilen erforderlich. Im Falle einer elastisch verfüllten Fuge sind Risse in der Fugenverfüllung und Ablösungen des Fugenfüllstoffs von den Rändern umgehend zu beseitigen ( Quelle Schäden an Tiefgaragen, Typische Bauschäden im Bild, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH und Co.KG, Köln, 2.aktualisierte und erweiterte Auflage 2014, Seite 22 Ziffer 1.3 Offene Fuge in einer Bodenplatte, Autoren Dipl.- Ing. Univ. Ralf Ertl, Dipl.- Ing. Univ. Martin Egenhofer, Dr. Ing. Michael Hergenröder, Dipl.- Ing. Thomas Strunck).