Entschädigung

BDSF Geprüfter, EUC zertifizierter Freier Sachverständiger für 
Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik

Zwischen dem Kunden und dem Sachverständigen sind verschiedene Vereinbarungen möglich:
  • I. Vereinbarung bei Entschädigung nach Zeitaufwand
    1. Gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG, §§ 9, 13 erfolgt die Bemessung des Stundensatzes aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit als Sachverständiger.
    2. Auftragsbeginn wird vom Auftraggeber und dem Sachverständigen gemeinsam festgelegt und wird rechtzeitig angemeldet. Der Sachverständige versichert, den Festauftrag zügig auszuführen.
    3. Die Abrechnung erfolgt anhand unterzeichneter Nachweise. Ist der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigter nicht vorort, so werden die Nachweise zugesandt. Mit Ablauf der Zahlungsfrist, siehe Datum der Anweisung Zahlungstermin in der Rechnung, gelten die vom Auftraggeber nicht unterschriebenen Nachweise als anerkannt.
    4. Ist das Gericht Auftraggeber, wird der Sachverständige benachrichtigt, ob die Parteien den Verrechnungssätzen zugestimmt haben. Hat nur eine Partei den Verrechnungssätzen zugestimmt, erfolgt die ersatzweise Zustimmung des Gerichts gemäß § 13 Abs. 2 JVEG.
    5. Beantragte Vorschüße (§ 3 JVEG), Abschlagsrechnungen und Rechnungen sind zum Zahlungsziel komplett mit der Mehrwertsteuer zur Verfügung zu stellen.
    6. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
    7. Zusätzlich gilt die beigefügte AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Sachverständigen als vereinbart.
  • II. Entschädigung nach Gebührenpauschale

    1. Der Auftraggeber erteilt dem Sachverständigen den Auftrag u/o die Aufgabe klar und deutlich. Unklarheiten sind zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer zu klären.
    2. Im Hinblick auf das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG, §§ 9, 13 usw. erfolgt die Bemessung der Pauschalierung nach Objekt, Art- und Umfang des Auftrags, Zeitaufwandschätzung und den zugrundeliegenden Entschädigungssätzen aufgrund der Tätigkeit als Freier Sachverständiger.
    3.  Es gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen.
    4. Die AGB ist beigefügt.
    5. Der Auftragsbeginn wird vom Auftraggeber und dem Sachverständigen gemeinsam festgelegt und wird rechtzeitig angemeldet.
    6. Der Sachverständige versichert, den Festauftrag zügig auszuführen.
    7. Ist das Gericht Auftraggeber, wird der Sachverständige benachrichtigt, ob die Parteien den Entschädigungssätzen u/o der Pauschale zugestimmt haben.
    8. Hat nur eine Partei den Entschädigungssätzen u/o der Pauschale zugestimmt, erfolgt die ersatzweise Zustimmung des Gerichts gemäß § 13 Abs. 2 JVEG.
    9. Beantragte Vorschüsse (§ 3 JVEG), Abschlagsrechnungen und Rechnungen sind zum Zahlungsziel komplett mit der Mehrwertsteuer zur Verfügung zu stellen.
    10. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer und zuzüglich eines erforderlichen Untersuchungstermins.
  • A. Entschädigung des Sachverständigen €/Pauschal

    Erkenntnisschreiben über ... 


    Objekt ...

  • B. Weitere Entschädigungen, Ersatz von Aufwendungen

    III. Fahrkilometer mit PKW 

            €/ km 0,84

    IV. 

      a) Schreibgebühren

       1. für die Orginalseite: 

            €/ Seite 3,06

       2. für Abschnitte bzw. Ablichtungen: 

            €/ Seite 0,76

       3. für die Orginalseite, Briefe: 

            €/ Seite 2,96

       4. für Abschnitte bzw. Ablichtungen, Briefe

            €/ Seite 0,76 

      b) Fotografien

       1. Aufnahme- farbig, Reihenaufnahmen

            €/ Stück 3,06

       2. Abzüge, Vergrößerungen (9 x 13):

            €/ Stück 1,78

    V. Post und Telefon

      Ersatz der baren Auslagen (gem. JVEG § 7)

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